Unsere Veranstaltungen
Oft können Kommunalabgaben – egal ob Steuern, Gebühren oder Beiträge – nicht beigetrieben werden. Wie kommt die Kommune dann an ihr Geld?
In diesem praxisorientierten Seminar erhalten Sie einen kompakten und fundierten Überblick über die aktuellen Entwicklungen im Bauvertragsrecht nach BGB sowie die Besonderheiten der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B). Insbesondere im Spannungsfeld zwischen gesetzlicher Regelung und der Anwendung der VOB/B ergeben sich für die Praxis regelmäßig Herausforderungen, die fundiertes Wissen und rechtssichere Entscheidungsgrundlagen erfordern.
Die Kreisumlage hat in der praktischen Betrachtung jahrelang ein Schattendasein gefristet. Doch zuletzt hat dieses Thema – ausgelöst durch die aktuelle Rechtsprechung des Bun-desverwaltungsgerichts –außerordentliche Aktualität erfahren. Dass und wie sie insbe-sondere mit den Ansprüchen der Kommunen im Hinblick auf den kommunalen Finanzaus-gleich gegenüber dem Land Anwendung findet, soll neben einem Überblick über die aktu-elle Rechtsprechung und Handhabungshinweisen in diesem Seminar beleuchtet werden.
Für MitarbeiterInnen, die „von außen“ in die Kommunalverwaltung kommen, sind haushaltsrechtliche Vorschriften oft ein „Buch mit sieben Siegeln“. Dennoch müssen sie damit arbeiten. Das Seminar verschafft QuereinsteigerInnen einen Überblick und vermittelt Grundlagen.
Die Folgekosten von Hochbauinvestitionen werden oftmals unterschätzt und falsch ermittelt. Infolgedessen führt dies zu einer hohen Belastung für die zukünftigen Haushalte.
In der Doppik muss für jede Maßnahme eine Einschätzung vorgenommen werden, ob es sich hierbei um eine Investition oder eine Instandhaltungsmaßnahme handelt. Diese Einschätzung vorzunehmen, ist nicht immer einfach und kann nicht alleine am monetären Umfang der Maßnahme bestimmt werden.
Das Seminar gibt eine Einführung zur rechtmäßigen Feuerwehrgebührenkalkulation in Niedersachsen. Neben den gesetzlichen Grundlagen werden die betriebswirtschaftlichen Kalkulationsmethoden erläutert. Weiter werden die typischen Arbeitsschritte einer Feuerwehrgebührenkalkulation dargestellt. Außerdem werden Gestaltungsspielräume erläutert, die sich aus der Methodik einer Gebührenkalkulation ergeben.
Investitionen oder andere wirtschaftliche Betätigungen spielen in Kommunen eine zentrale Bedeutung bei der langfristigen Sicherung der Aufgabenerfüllung. Sie bedürfen durch ihre gesonderte Ausweisung in den Haushaltsplänen der Kommunen und Landkreise auch formell nicht nur im Falle einer geplanten Kreditgenehmigung einer Prüfung von Seiten der Aufsichtsbehörden.
Bauhöfe stehen oft im Fokus der Politik, die gerne einen wirtschaftlichen Vergleich zur Privatwirtschaft herstellen möchte. Diese Vergleiche sind jedoch schwierig, da ein Privatunternehmen unter ganz anderen strukturellen und rechtlichen Rahmenbedingungen arbeitet. Ein transparenter und wirtschaftlicher Umgang mit den Kosten des Bauhofes schafft daher Vertrauen. Die Verwaltung ist deshalb gut beraten, von sich aus tätig zu werden und die Politik mit den erforderlichen Informationen zu versorgen.
Soweit der Bauhof auch für Dritte tätig wird, gewinnt die Kalkulation zusätzlich an Bedeutung. Wie bei allen Benutzungsgebühren nach § 5 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG), setzt die rechtmäßige Erhebung von Bauhofgebühren eine regelmäßige Gebührenkalkulation nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen voraus. Diese Anforderungen gelten gleichermaßen bei privatrechtlichen Entgelten.
Soweit der Bauhof auch für Dritte tätig wird, gewinnt die Kalkulation zusätzlich an Bedeutung. Wie bei allen Benutzungsgebühren nach § 5 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG), setzt die rechtmäßige Erhebung von Bauhofgebühren eine regelmäßige Gebührenkalkulation nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen voraus. Diese Anforderungen gelten gleichermaßen bei privatrechtlichen Entgelten.
Die Leistungen der Straßenreinigung und des Winterdienstes beschäftigen die Kommunen in vielfältiger Weise. Dabei stehen gerade auch die Gebühren im öffentlichen Interesse. Doch wie kommen diese Gebühren zu Stande?
Das Seminar gibt eine Einführung zur rechtmäßigen Feuerwehrgebührenkalkulation in Niedersachsen. Neben den gesetzlichen Grundlagen werden die betriebswirtschaftlichen Kalkulationsmethoden erläutert. Weiter werden die typischen Arbeitsschritte einer Feuerwehrgebührenkalkulation dargestellt. Außerdem werden Gestaltungsspielräume erläutert, die sich aus der Methodik einer Gebührenkalkulation ergeben.
In diesem Seminar geht es um die allgemeinen Grundlagen jedweder Gebührenkalkulation nach § 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG).
Eine Kommune hält zahlreiche öffentliche Einrichtungen für seine Bürger/innen vor. Dies sind Friedhöfe, die Feuerwehr, die Straßenreinigung und der Winterdienst, Märkte, Bibliotheken und Museen, um nur einige zu nennen.
Eine Kommune hält zahlreiche öffentliche Einrichtungen für seine Bürger/innen vor. Dies sind Friedhöfe, die Feuerwehr, die Straßenreinigung und der Winterdienst, Märkte, Bibliotheken und Museen, um nur einige zu nennen.
Dieses Seminar ist ein Crashkurs zur Durchführung von Konzessionierungsverfahren Strom und Gas, Wasser und Wärme.
Das kommunale Wirtschaftsrecht ist von einem Nebeneinander wirtschaftlicher, rechtlicher und politi-scher Verantwortlichkeiten geprägt. Zu bekannten Grundsätzen kommen stetig neuen Entwicklungen hinzu. Dies schafft komplexe Gemengelangen für kommunale Entscheidungsträger: Deren Aufgabe ist es, eigene Verantwortlichkeiten zu kennen und Risiken für sich und das kommunale Unternehmen zu vermeiden. Dieses Seminar dient dazu, den Blick zu schärfen, damit die Handelnden und das Unter-nehmen mögliche Klippen sicher umschiffen
Öffentliche Friedhöfe sind Einrichtungen, die die Ehrung der Toten und die Pflege des Andenkens ermöglichen. Die Pflege von Friedhöfen verursacht jedoch Kosten im erheblichen Maße. Damit die Verwaltung kostendeckend arbeiten und höhere Gebührenerträge generieren kann, bedarf es einer regelmäßigen Berechnung und Überprüfung der kommunalen Abgaben.
Die Abrechnung von Feuerwehreinsätzen auf Basis des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) wird immer komplexer. Die niedersächsischen Gerichte haben gerade in jüngster Zeit diese vielfältige Rechtsmaterie durch richtungsweisende Entscheidungen ausgestaltet, die die Abrechnungsstelle kennen und richtig anwenden sollte.
Die kommunale Bilanz wird meist durch den hohen Bestand des Anlagevermögens bestimmt. Zum Anlagevermögen zählen insbesondere Grundstücke, Gebäude und Bauwerke des Infrastrukturvermögens, aber auch technische Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie Finanzanlagen halten die Gemeinden zur Erfüllung ihrer Aufgaben bereit.
Oft können Kommunalabgaben – egal ob Steuern, Gebühren oder Beiträge – nicht beigetrieben werden. Wie kommt die Kommune dann an ihr Geld?
Die Leistungen der Straßenreinigung und des Winterdienstes beschäftigen die Kommunen in vielfältiger Weise. Dabei stehen gerade auch die Gebühren im öffentlichen Interesse. Doch wie kommen diese Gebühren zu Stande?
Die Programme für Fördermittel zu kommunalen Investitionen sind vielfältig und viele Kommunen schaffen es nicht diese zu überblicken. Auch fällt es vielen Kommunen schwer, ein wirksames Fördermittelmanagement aufzubauen. Weiterhin stellt die Umsetzung von Fördermaßnahmen hohe Anforderungen an die Ausgestaltung der Projektorganisation und Kommunen wissen oft nicht, wie dies bewerkstelligt werden soll.
Sportförderung, Breitbandausbau, ÖPNV-Betrieb trotz Corona, Zuschuss zum Einkaufsgutschein des Einzelhandelsverbands, … Die zunehmende Bedeutung des EU-Beihilfenrechts in der kommunalen Praxis stellt die öffentliche Hand immer wieder vor Herausforderungen bei Zuschüssen an Dritte. Hier gilt es, Verstöße gegen das europarechtliche Beihilfenverbot zu vermeiden.
Ein scheinbar unüberschaubares Angebot an Förderprogrammen ermöglicht zwar so mancher Kommune zusätzliche Projekte, erfordert jedoch auch eine sorgfältige und verständige Behandlung der Thematik von der Antragstellung bis zur Verwendungsnachweisprüfung.
Die Umsetzung des „neuen“ Umsatzsteuerrechts der juristischen Personen des öffentlichen Rechts stellt die Kommunen vor eine echte Herausforderung. Das liegt an fehlendem Fachpersonal ebenso wie an mangelnder Rechtssicherheit bei der Beurteilung diverser Leistungsbeziehungen. Die interkommunale Zusammenarbeit steht dabei besonders im Fokus. Das Seminar wird einen Gesamtüberblick über das Thema – mit Schwerpunkt auf die aktuelle Rechtslage – vermitteln.
Viele Gemeinden erheben für die Ausübung von öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Sondernutzungen an Straßen, Wegen und Plätzen sowie an Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen im Gemeindegebiet Sondernutzungsgebühren. Zudem können Sondernutzungsgebühren z.B. für Außengastronomie, Veranstaltungen, Flohmärkte und Baugerüste fällig werden.
Eine standardisierte Erfassung von Verträgen in einem zentralen Vertragsregister und eine laufende Vertragsüberwachung ermöglicht die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und schafft einen gleichen Informationsstand in der gesamten Verwaltung. Probleme beim Auffinden von Verträgen oder durch verlorengegangene Vertragsbestandteile gehören der Vergangenheit an.
Die Programme für Fördermittel zu kommunalen Investitionen sind vielfältig und viele Kommunen schaffen es nicht diese zu überblicken. Auch fällt es vielen Kommunen schwer, ein wirksames Fördermittelmanagement aufzubauen. Weiterhin stellt die Umsetzung von Fördermaßnahmen hohe Anforderungen an die Ausgestaltung der Projektorganisation und Kommunen wissen oft nicht, wie dies bewerkstelligt werden soll.
Viele Gemeinden erheben für die Ausübung von öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Sondernutzungen an Straßen, Wegen und Plätzen sowie an Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen im Gemeindegebiet Sondernutzungsgebühren. Zudem können Sondernutzungsgebühren z.B. für Außengastronomie, Veranstaltungen, Flohmärkte und Baugerüste fällig werden.
Wirtschaftlichkeitsberechnungen – was soll das? Die Politik entscheidet doch sowieso, was sie will. Dennoch: die Aufsichtsbehörden verlangen nach WiBe. Und auch der „gesunde Menschenverstand“ sollte Verwaltung und Politik dazu bringen, die Wirtschaftlichkeit großer Investitionsvorhaben im Vorfeld der Entscheidung zu betrachten!
Dieses Seminar ist ein Crashkurs zur Durchführung von Konzessionierungsverfahren Strom und Gas, Wasser und Wärme.
Die rechtssichere Berechnung von Verwaltungskosten bereitet den Bauaufsichtsbehörden in der Praxis immer wieder besondere Schwierigkeiten. Die Vielzahl von unbestimmten Rahmenregelungen erzeugt eine hohe Anfälligkeit für Rechtsstreitigkeiten.
Die HOAI ist ein komplexes Regelungswerk, das im Alltag immer wieder Fragen aufwirft. In diesem Seminar erhalten die TeilnehmerInnen einen umfassenden, praxisnahen Überblick, auch zur aktuellen Rechtsprechung.
Die Abrechnung von Feuerwehreinsätzen auf Basis des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) wird immer komplexer. Die niedersächsischen Gerichte haben gerade in jüngster Zeit diese vielfältige Rechtsmaterie durch richtungsweisende Entscheidungen ausgestaltet. Dieses Vertiefungsseminar unterbreitet konkrete Vorschläge zum allgemeinen Aufbau eines Gebührenbescheides und liefert Textbausteine und Formulierungsbeispiele für ausgewählte Einsatzkonstellationen.
Bauhöfe stehen oft im Fokus der Politik, die gerne einen wirtschaftlichen Vergleich zur Privatwirtschaft herstellen möchte. Diese Vergleiche sind jedoch schwierig, da ein Privatunternehmen unter ganz anderen strukturellen und rechtlichen Rahmenbedingungen arbeitet. Ein transparenter und wirtschaftlicher Umgang mit den Kosten des Bauhofes schafft daher Vertrauen. Die Verwaltung ist deshalb gut beraten, von sich aus tätig zu werden und die Politik mit den erforderlichen Informationen zu versorgen.
Soweit der Bauhof auch für Dritte tätig wird, gewinnt die Kalkulation zusätzlich an Bedeutung. Wie bei allen Benutzungsgebühren nach § 5 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG), setzt die rechtmäßige Erhebung von Bauhofgebühren eine regelmäßige Gebührenkalkulation nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen voraus. Diese Anforderungen gelten gleichermaßen bei privatrechtlichen Entgelten.
Soweit der Bauhof auch für Dritte tätig wird, gewinnt die Kalkulation zusätzlich an Bedeutung. Wie bei allen Benutzungsgebühren nach § 5 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG), setzt die rechtmäßige Erhebung von Bauhofgebühren eine regelmäßige Gebührenkalkulation nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen voraus. Diese Anforderungen gelten gleichermaßen bei privatrechtlichen Entgelten.
Das kommunale Wirtschaftsrecht ist von einem Nebeneinander wirtschaftlicher, rechtlicher und politi-scher Verantwortlichkeiten geprägt. Zu bekannten Grundsätzen kommen stetig neuen Entwicklungen hinzu. Dies schafft komplexe Gemengelangen für kommunale Entscheidungsträger: Deren Aufgabe ist es, eigene Verantwortlichkeiten zu kennen und Risiken für sich und das kommunale Unternehmen zu vermeiden. Dieses Seminar dient dazu, den Blick zu schärfen, damit die Handelnden und das Unter-nehmen mögliche Klippen sicher umschiffen
Die Veränderungen in der Friedhofskultur führen zu einer Veränderung der Nachfrage insbesondere zugunsten der Feuerbestattungen. Viele Kommunen haben in den letzten Jahren neue Grabarten eingeführt. Diese Veränderungen machen eine Neukalkulation der Friedhofsgebühren erforderlich. Ohne eine Anpassung der Gebührentarife an die veränderten Anforderungen ist zum einen die Rechtmäßigkeit der Gebührenbescheide gefährdet, zum anderen drohen die Kosten und die Gebührenerträge immer weiter auseinander zu laufen.
Die interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) ist ein probates Mittel der Kommunen, um Synergien nutzen zu können. Die Bereiche der IKZ sind vielfältig.
Doch schafft der § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) bei den Kommunen manche Unsicherheit. Denn obwohl der § 2b Abs. 3 UStG eigentlich beabsichtigt, Leistungen der IKZ weiterhin nicht der Umsatzsteuer zu unterwerfen, sind viele Fragen offen.
Doch schafft der § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) bei den Kommunen manche Unsicherheit. Denn obwohl der § 2b Abs. 3 UStG eigentlich beabsichtigt, Leistungen der IKZ weiterhin nicht der Umsatzsteuer zu unterwerfen, sind viele Fragen offen.
In vielen Kommunen werden Gemeinschaftseinrichtungen wie Mehrzweckhallen Dorfgemeinschaftshäuser, Sporthallen oder Sportplätze zur Nutzung an Dritte überlassen. Dabei gibt es die unterschiedlichsten Fallgestaltungen die auch Auswirkungen auf umsatzsteuerliche Fragestellungen haben.
Der Neubau von Schulen, Kitas, Sporthallen, Rathäusern und kommunalen Bauten hat nach wie vor Hochkonjunktur. Vielen Kommunen fehlt es aber an personellen Ressourcen und Kapazitäten, diese Projekte neben ihren Verwaltungsaufgaben zu stemmen.
Das Seminar zeigt auf, welche Alternativen der Beschaffung, bzw. Durchführung solcher Projekte es gibt.
Das Seminar zeigt auf, welche Alternativen der Beschaffung, bzw. Durchführung solcher Projekte es gibt.
Kommunen können sowohl in der Rolle des Vermieters als auch des Mieters von Wohn- oder Gewerberäumen sein. So gilt es also Heizkostenabrechnungen einerseits erstellen, andererseits prüfen zu können. Doch: Heizkosten „einfach mal“ ablesen und dann umlegen? Schön wär’s!
Neben der Vermittlung von Grundlagen weist das Seminar auf Fallstricke und neueste Entwicklungen hin. Es ist ausdrücklich auch für EinsteigerInnen in die Materie geeignet!
Neben der Vermittlung von Grundlagen weist das Seminar auf Fallstricke und neueste Entwicklungen hin. Es ist ausdrücklich auch für EinsteigerInnen in die Materie geeignet!
Die Vergabe von Bauleistungen ist eine der schwierigsten Materien, die das Vergaberecht zu bieten hat. Das Finanzvolumen ist hoch, viele verschiedene Gewerke greifen ineinander und das Ganze unterliegt einer ständigen Dynamik. Eng damit verbunden sind Vergaben von Freiberuflichen Leistungen, insbesondere an Architekten und Fachplaner.
Leistungen wie Straßenreinigung, Sporthallennutzung, Friedhofswesen, Wasser- und Abfallentsorgung, die in gebührenrechnenden Einrichtungen erbracht werden, sind für viele Kommunen eine Herzensangelegenheit. Doch wie kommt dieser Preis zu Stande? Und geht dort alles mit rechten Dingen zu?
Ein scheinbar unüberschaubares Angebot an Förderprogrammen ermöglicht zwar so mancher Kommune zusätzliche Projekte, erfordert jedoch eine sorgfältige und verständige Behandlung der Thematik von der Antragstellung bis zur Einreichung des Verwendungsnachweises.
Ein beliebter Weg der öffentlichen Hand zur Realisierung von erforderlichen oder wünschenswerten Vorhaben ist die Gewährung von Zuwendungen an Dritte. Dies erfordert eine sorgfältige und verständige Behandlung der Thematik von der Erstellung einer Förderrichtlinie bis zur Verwendungsnachweisprüfung.
MitarbeiterInnen, die ohne eine Verwaltungsausbildung in die Kommune kommen, haben es schwer, den „Haushalt zu verstehen“. Das gilt insbesondere auch für Personal in den Kindertagesstätten.
In diesem Seminar wird auf die „Spezialfragen“, die bezüglich des Haushalts im Bereich der KiTas auftauchen, vertieft eingegangen. Es ist als Ergänzung für Diejenigen gedacht, die entweder bereits grundsätzliche Haushaltskenntnisse haben oder zuvor das Grundlagenseminar „Haushaltswesen: Grundlagen für VerwaltungsquereinsteigerInnen“ besucht haben.
In diesem Seminar wird auf die „Spezialfragen“, die bezüglich des Haushalts im Bereich der KiTas auftauchen, vertieft eingegangen. Es ist als Ergänzung für Diejenigen gedacht, die entweder bereits grundsätzliche Haushaltskenntnisse haben oder zuvor das Grundlagenseminar „Haushaltswesen: Grundlagen für VerwaltungsquereinsteigerInnen“ besucht haben.
Das Niedersächsische Brandschutzgesetz stellt besondere Anforderungen an die Kalkulation der Gebühren für Feuerwehreinsätze und Leistungen. Die Gerichte haben in jüngster Zeit diese Rechtsmaterie näher ausgestaltet und das OVG Lüneburg hat einige Streitfragen geklärt.
Durch die Abkehr des niedersächsischen Gesetzgebers von dem Begriff des Kostenersatzes und die Bezugnahme auf die Vorschriften des NKAG, bieten sich gleichzeitig viele Vorteile für Niedersächsische Kommunen. Diese werden beleuchtet und detailliert besprochen, sowie Fallstricke aufgezeigt.
Gegenstand des Seminars ist auch die neueste Änderung des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes vom November 2024.
Durch die Abkehr des niedersächsischen Gesetzgebers von dem Begriff des Kostenersatzes und die Bezugnahme auf die Vorschriften des NKAG, bieten sich gleichzeitig viele Vorteile für Niedersächsische Kommunen. Diese werden beleuchtet und detailliert besprochen, sowie Fallstricke aufgezeigt.
Gegenstand des Seminars ist auch die neueste Änderung des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes vom November 2024.
Die Einführung des § 2b UStG stellt die Kommunen vor erhebliche Herausforderungen. Maßgeblich hierfür ist die Betrachtung einer Kommune als Unternehmer i.S.d. § 2 UStG unabhängig vom Vorliegen eines Betriebes gewerblicher Art. Gerade für kleinere Kommunen stellt das Umsatzsteuerrecht eine gänzlich neue Aufgabe dar. Dieses Seminar soll Ihnen die Hintergründe und Grundzüge des Umsatzsteuerrechts vermitteln und in den Stand der aktuellen rechtlichen Einschätzungen aus Rechtsprechung und Finanzverwaltung (Urteile, Richtlinien, Erlasse, Verwaltungsanweisungen) anhand von praktischen Beispielen näherbringen.
Das Seminar vermittelt den TeilnehmerInnen ein tiefgreifendes Verständnis für die Bilanzposten, wie Forderungen, Rückstellungen und Rechnungsabgrenzungsposten, damit die Buchungen in Zukunft effizient und fachgerecht durchgeführt werden können.
Der Zensus 2011 hat erhebliche Auswirkungen auf die Einwohnerstatistik der Kommunen gehabt. Daraus ergab sich u.a. eine Vielzahl von – meist negativen – Folgen für die Kommunalfinanzen.
Der Zensus 2022 verfolgt eine teils andere Methodik. Um nicht wie 2011 plötzlich eine große Diskrepanz zwischen Landesstatistik einerseits, den eigenen Zahlen im örtlichen Melderegister andererseits feststellen zu müssen, soll dieses Seminar die notwendigen Informationen liefern.
Der Zensus 2022 verfolgt eine teils andere Methodik. Um nicht wie 2011 plötzlich eine große Diskrepanz zwischen Landesstatistik einerseits, den eigenen Zahlen im örtlichen Melderegister andererseits feststellen zu müssen, soll dieses Seminar die notwendigen Informationen liefern.
Die Eigenheiten eines Friedhofs, insbesondere seine Ausgestaltung, sein Betrieb und seine Benutzung, werden üblicherweise in der Friedhofssatzung geregelt. Deren Erlass ist Aufgabe der Gemeinde (Stadt, Samtgemeinde) als Trägerin des Friedhofs. Inzwischen sind viele bestehende Satzungen „in die Jahre gekommen“ und sollten auf Aktualität und Rechtssicherheit (Novellierung des Bestattungsgesetzes 2019!) überprüft werden. Hierzu werden konkrete Formulierungsbeispiele für die Friedhofssatzung erörtert.
Die Kommune erbringt in vielen Bereichen Leistungen auf Grundlage von Gebühren. Durch die Einführung des § 2b UStG wird den Kommunen ein gewisser Gestaltungsspielraum zwischen der öffentlich-rechtlichen sowie der privatrechtlichen Ausgestaltungen gegeben. Doch bezieht sich dies ebenfalls auf die kommunalen Bauhöfe, Friedhofsleistungen oder die Feuerwehr? Wir stellen Ihnen die Möglichkeiten und Grenzen in den o.g. Gebührenhaushalten vor und erläutern mit Ihnen die notwendigen Schritte um die Umsatzsteuerbarkeit bewerten zu können.
Die Einführung des § 2b UStG stellt die Kommune vor erhebliche Herausforderungen. Maßgeblich hierfür ist die Betrachtung einer Kommune als Unternehmer i.S.d. § 2 UStG unabhängig vom Vorliegen eines Betriebes gewerblicher Art. Gerade für kleinere Kommunen stellt das Umsatzsteuerrecht eine gänzlich neue Aufgabe dar.
Dazu gehört i.d.R. auch ein Tax-Compliance-Management-System. Ein solches TCMS beugt der Gefahr möglicher steuer(straf)rechtlicher Verstöße vor. Doch wie kann ein Tax-Compliance-Konzept gestaltet werden um den Prüfstandard des IDW PS 980 zu erfüllen?
Dazu gehört i.d.R. auch ein Tax-Compliance-Management-System. Ein solches TCMS beugt der Gefahr möglicher steuer(straf)rechtlicher Verstöße vor. Doch wie kann ein Tax-Compliance-Konzept gestaltet werden um den Prüfstandard des IDW PS 980 zu erfüllen?
Die Leistungen der Straßenreinigung und des Winterdienstes beschäftigen die Kommunen in vielfältiger Weise. Dabei stehen gerade auch die Gebühren im öffentlichen Interesse. Doch wie kommen diese Gebühren zu Stande?
Kein Rechtsgebiet hat in den vergangenen Jahren einen solchen Bedeutungszuwachs und Dynamik erfahren wie das europäische Beihilfenrecht. Das Seminar vermittelt Grundlagenwissen ebenso wie wertvolle Hinweise und Erläuterungen für die Praxis!
Seit dem 18. April 2020 müssen öffentliche Auftraggeber elektronische Rechnungen (zumindest in Bezug auf den Oberschwellenbereich) empfangen und annehmen können. Das geschieht oft über Landesportale. Eine solche Lösung ist aber nicht in bestehende Verfahren der Belegprüfung integriert.
Das Seminar vermittelt Ihnen ein tiefgreifendes Verständnis für die Bilanzposten, wie Forderungen, Rückstellungen und Rechnungsabgrenzungsposten, damit die Buchungen in Zukunft effizient und fachgerecht durchgeführt werden können.
Die Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens hat erhebliche Auswirkungen auf den formellen und materiellen Bestand von Unterhaltsforderungen. Die Insolvenzordnung (InsO) ermöglicht dem sich wohl verhaltenden Schuldner einen wirtschaftlichen Neubeginn.
Bei der Durchsetzung von Unterhaltsforderungen werden VerwaltungsmitarbeiterInnen nicht nur mit den Regelungen der InsO konfrontiert, sondern auch mit weiteren privat- und sozialrechtlichen Vorschriften.
Bei der Durchsetzung von Unterhaltsforderungen werden VerwaltungsmitarbeiterInnen nicht nur mit den Regelungen der InsO konfrontiert, sondern auch mit weiteren privat- und sozialrechtlichen Vorschriften.
Bei fast jedem Bauvorhaben gibt es Nachträge. Oft versuchen Auftragnehmer, auf diesem Weg im Nachhinein ihren Gewinn zu vergrößern. Wie kann, wie soll man als Kommune damit umgehen?
Fördermittel für kommunale Investitionen zu beantragen, ist ein steiniger Weg. Umso erfreulicher ist es, wenn die Förderung gewährt wird. Gern will man sie dann auch „behalten dürfen“. Doch da lauern mitunter „Fallstricke“...
Die Umsetzung der flächendeckenden Verrechnung bzw. Umlage der zentralen Leistungen (ILV) wird in Kommunen aktuell noch kaum praktiziert. Auf diese Art und Weise verschenken Kommunen Erträge, die sie z.B. durch höhere Abgabensätze generieren könnten.
Wochenmärkte sind insbesondere für kleine Kommunen ein Ort der sozialen Interaktion. Hier bringen sich die Marktbesucher untereinander auf den aktuellen Stand über das Leben in der Gemeinde, auf den Märkten trifft sich die halbe Stadt zur Mittagspause und die Jugend zum Plaudern. Ebenso wird auf den Wochenmärkten hauptsächlich die Grundversorgung der Bevölkerung mit den Dingen des täglichen Bedarfs gewährleistet.
Geld regiert die Welt – und damit auch die Kommunen. Wesentliche Einnahmequellen sind Steuern, Gebühren und Beiträge. Doch nicht immer zahlen die SchuldnerInnen pünktlich, manchmal sogar überhaupt nicht. Dann gilt es, die Abgaben beizutreiben. Das scheint in vielen Fällen Routine zu sein. Doch immer wieder lauern Fallen. Man muss sich fragen: Ist mein Bescheid rechtssicher formuliert? Wer ist die richtige Adressatin oder der richtige Adressat? Wer vollstreckt auf welche Weise? Was tue ich, wenn SchuldnerInnen insolvent sind? Welche Rechtsbehelfe können SchuldnerInnen einlegen?
Was gilt als Investition, was als Instandhaltung? Die Antwort auf diese Frage steckt voller Tücken. Dabei geht es nicht nur um „buchhalterische Fehler“, sondern vor allem um die Auswirkungen auf die städtischen Finanzen. Denn ob der Ergebnis- oder der Finanzhaushalt betroffen ist, hat erhebliche Konsequenzen für die Haushaltsplanung.
Dieses Seminar vermittelt die Grundlagen ebenso wie Hinweise für die praktische Umsetzung.
Dieses Seminar vermittelt die Grundlagen ebenso wie Hinweise für die praktische Umsetzung.
„Zwangsmittel haben Beugecharakter“ heißt es so schön im Verwaltungsrecht. Aber was bedeutet das eigentlich? Häufig wird der Begründung von Zwangsmittelandrohungen in Bescheiden keine große Bedeutung beigemessen. Die Anwendung von Zwangsmitteln kann jedoch im Verfahrensverlauf eine wesentliche Rolle spielen. Knifflig wird es nämlich dann, wenn der Verwaltungsakt nicht befolgt wird. Dann sind die Verfahrensschritte nach dem NPOG maßgeblich. Sie können sogar die Hauptrolle spielen, wenn es gar nicht mehr um den ursprünglichen Verwaltungsakt, sondern nur noch um die Vollstreckung geht.
Nach Art. 15 DSGVO hat jede Person das Recht, zu erfahren, ob eigene personenbezogene Daten verarbeitet werden.
Diese so harmlos klingende Vorschrift bietet das Potenzial ganze Kommunalverwaltungen in ihren täglichen Arbeiten lahmzulegen, wenn sie sich nicht auf diesen noch relativ neuen Anspruch ihrer Bürger vorbereiten. Dies zu vermeiden, setzt die Kenntnis der rechtlichen Vorgaben und der praktische Umgang mit dieser neuen Vorschrift voraus.
Diese so harmlos klingende Vorschrift bietet das Potenzial ganze Kommunalverwaltungen in ihren täglichen Arbeiten lahmzulegen, wenn sie sich nicht auf diesen noch relativ neuen Anspruch ihrer Bürger vorbereiten. Dies zu vermeiden, setzt die Kenntnis der rechtlichen Vorgaben und der praktische Umgang mit dieser neuen Vorschrift voraus.
Dieses Seminar wird sowohl für BürgermeisterInnen als auch WahlbeamtInnen angeboten. Es ist aber auch für Personen interessant, die erwägen, ob sie sich auf ein Wahlamt bewerben wollen. Die Themenpalette reicht vom Beginn der Versorgungsansprüche über den evtl. Versorgungsausgleich bis hin zu Möglichkeiten und Grenzen des Hinzuverdienens während des Ruhestandes.
Die Beantragung, Verwendung und Gewährung von Zuwendungen gehört vermehrt zum Alltagsgeschäft der Kommunalverwaltungen, um Projekte vor Ort zu realisieren. Die Kenntnis der Grundlagen ist dabei unerlässlich, um eine rechtssichere Anwendung der entsprechenden Vorschriften sicherzustellen.
Forderungen zu bewerten, ist ein wesentlicher Bestandteil der Jahresabschlussarbeiten und darüber hinaus Ausgangspunkt für eine effektive Liquiditätssteuerung im Haushalts- und Rechnungswesen.
Es geht um die aktuelle Rechtsprechung des OVG Lüneburg zum Ausbaubeitragsrecht. Die neuere Rechtsprechung gibt dabei einen guten Überblick über dieses Rechtsgebiet. Anhand ausgewählter Themen aus diesen Entscheidungen soll ein Ein- und Überblick vermittelt werden.
Rückstellungen sind vor dem Hintergrund der Generationengerechtigkeit und der Darstellung des periodengerechten Ressourcenverbrauchs ein wesentlicher Bestandteil des kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens.
Bauen wird immer teurer. Die Bauwirtschaft hat bereits mit erheblich gestiegenen Kosten für Holz, Stahl und Dämmstoffe sowie den Folgen der Corona-Pandemie zu kämpfen, die zu deutlich erhöhten Baukosten vor allem für Rohbau- und Beton- ebenso wie für Zimmerer- und Holzbauarbeiten geführt haben. Nunmehr kommen massive Einschränkungen des Bausektors aufgrund des Krieges in der Ukraine und der gegen Russland sowie Weißrussland verhängten Wirtschaftssanktionen hinzu, sodass weitere erhebliche Lieferengpässe und Preissteigerungen bei Stahl und Stahlerzeugnissen sowie Bitumenlieferungen eingetreten sind und weitere Baukostensteigerungen und Bauzeitverzögerungen erwarten lassen.
Wie können die Kommunen als Auftraggeber auf derartige Kostenentwicklungen und Lieferengpässe reagieren?
Wie können die Kommunen als Auftraggeber auf derartige Kostenentwicklungen und Lieferengpässe reagieren?
Wo gehobelt wird, fallen Späne, sagt der Volksmund. Es bleibt nicht aus, dass bei der Planung und Ausführung eines Bauauftrags Fehler unterlaufen, mit denen sich die öffentlichen Bauherren auseinandersetzen müssen. Dabei gehören allgemeine Kostensteigerungen, Terminüberschreitungen und Mängel am Bauwerk zu den täglichen Wegbegleitern der Bauverwaltung.
Im Seminar informieren wir daher über den rechtssicheren Umgang mit derartigen Situationen.
Im Seminar informieren wir daher über den rechtssicheren Umgang mit derartigen Situationen.
In vielen Kommunen sind die Haushalte angespannt. Ausreichende Finanzmittel für die Verkehrsinfrastruktur können häufig von den Kommunen allein nicht zur Verfügung gestellt werden. Daher unterstützt das Land Niedersachsen den Neubau, Ausbau und die grundhafte Erneuerung von verkehrswichtiger Straßeninfrastruktur inklusive der zugehörigen Geh- und Radwege.
Das Seminar ist als Einführung in die Fördervoraussetzungen und als Erfahrungsaustausch konzipiert.
Das Seminar ist als Einführung in die Fördervoraussetzungen und als Erfahrungsaustausch konzipiert.
Der „Einstieg“ als RechungsprüferIn erfolgt oft plötzlich und unerwartet. Die besondere Aufgabe der Rechnungsprüfung erfordert jedoch andere Denkweisen und andere Abläufe als die „normale“ Tätigkeit in der Verwaltung.
In diesem zweiteiligen Seminar erhalten Sie einen Überblick über die Grundlagen der örtlichen (kommunalen) Rechnungsprüfung in Niedersachsen.
In diesem zweiteiligen Seminar erhalten Sie einen Überblick über die Grundlagen der örtlichen (kommunalen) Rechnungsprüfung in Niedersachsen.
Kalkulationen müssen für die unterschiedlichsten Aufgabenfelder erstellt werden. Die Durchführung dieser Kalkulationen ist unterschiedlich organisiert. Entweder kalkuliert die Kämmerei oder das jeweilige Fachamt. Bevor die Kalkulationen den politischen Entscheidungsgremien vorgelegt wird und damit Grundlage für Gebührensatzungen, sollte eine Prüfung auf Plausibilität erfolgen.
Seit dem 01.01.2017 ersetzt die Eingruppierung nach dem TVöD die alten Regelungen des Allgemeinen BAT. Auch wenn dabei der große Wurf ausgeblieben ist, sind die Eingruppierungsregelungen die Grundlage für eine sachgerechte Eingruppierung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes und damit gleichzeitig ein wichtiges Wertschätzungsmerkmal gegenüber den MitarbeiterInnen.
In diesem Seminar erhalten Sie den Überblick, den Sie brauchen, um System und Ergebnisse von Stellenbewertungen gemäß TVöD nachvollziehen zu können.
In diesem Seminar erhalten Sie den Überblick, den Sie brauchen, um System und Ergebnisse von Stellenbewertungen gemäß TVöD nachvollziehen zu können.
In diesem Seminar werden die rechtlichen Voraussetzungen und die aktuellen Probleme zum Thema Bürgerbegehren / Bürgerentscheid vermittelt.
„Wer die turnusmäßige Kalkulation für den Gästebeitrag und / oder den Tourismusbeitrag zu erstellen hat, steht vor der Aufgabe, den sog. „Kommunalanteil“ zu ermitteln. In dem zweiteiligen Seminar geht es dabei insbesondere auch um den Unterschied zwischen „Benutzung“ und „wirtschaftlichen Vorteilen“ bei den beiden verschiedenen Beitragskalkulationen.
Das Thema Personalbemessung im TGM für Immobilien des kommunalen Gebäudebestandes rückt angesichts immer knapper werdender Personalressourcen zunehmend in den Mittelpunkt. Kommunale Immobilienbetreiber stehen hier erst am Anfang und erhalten in diesem Seminar Hinweise dazu, welche Personalressourcen im TGM benötigt werden und wie der Ressourcenbedarf in Zukunft gedeckt werden können.
Nach § 56 des NKomVG haben Ratsmitglieder das Recht, von der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister Auskünfte in allen Angelegenheiten der Kommune zu verlangen.
Doch was heißt das eigentlich? Wie weit geht das Auskunftsrecht? Wann greifen Ausschlüsse, z.B. wegen Geheimhaltung?
Dieses Seminar zeigt kompakt auf, wie das Auskunftsrecht von Ratsmitgliedern "funktioniert". Es gibt Hinweise darauf, was rechtlich in Bezug auf das Auskunftsrecht gilt und welche Folgen sich hieraus für die kommunale Praxis ergeben.
Doch was heißt das eigentlich? Wie weit geht das Auskunftsrecht? Wann greifen Ausschlüsse, z.B. wegen Geheimhaltung?
Dieses Seminar zeigt kompakt auf, wie das Auskunftsrecht von Ratsmitgliedern "funktioniert". Es gibt Hinweise darauf, was rechtlich in Bezug auf das Auskunftsrecht gilt und welche Folgen sich hieraus für die kommunale Praxis ergeben.
Wie häufig sind Sie von schlechter Stimmung im Team genervt? Wie häufig müssen Sie sich mit kleinen und großen zwischenmenschlichen Problemen im Team befassen und könnten Ihre Arbeitskraft eigentlich anderweitig einsetzen?
In diesem Workshop zeigen wir Ihnen Möglichkeiten auf, wie Sie ein gesundes Betriebsklima mitgestalten, aber auch souverän mit eskalierenden Konflikten umgehen können.
In diesem Workshop zeigen wir Ihnen Möglichkeiten auf, wie Sie ein gesundes Betriebsklima mitgestalten, aber auch souverän mit eskalierenden Konflikten umgehen können.
Unabhängig von der konkreten Gebührenart gibt es bei der Kalkulation und bei den betriebswirtschaftlichen Grundlagen viele Gemeinsamkeiten.
Das Seminar will dazu die Grundlagen vermitteln, und zwar sowohl für die Personen, die Kalkulationen durchführen müssen, als auch für Jene, die ein Überblickswissen gewinnen möchten (ohne selbst zu kalkulieren).
Das Seminar will dazu die Grundlagen vermitteln, und zwar sowohl für die Personen, die Kalkulationen durchführen müssen, als auch für Jene, die ein Überblickswissen gewinnen möchten (ohne selbst zu kalkulieren).
Die weiter fortschreitende Digitalisierung in den Kommunen führt zu besonderen Herausforderungen - besonders auch im Bereich des Beschäftigtendatenschutzes.
Obwohl die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) schon seit dem 25. Mai 2018 in Kraft getreten ist, ist die Umsetzung in das nationale Recht noch nicht wirklich abgeschlossen. Das nationale Recht ist komplex und wird durch Rechtsprechung und Behördenpraxis weiter ausdifferenziert.
An dieser Schnittstelle widmen wir unsere ganze Aufmerksamkeit den Interpretationsfragen der DSGVO in Verbindung mit allen arbeits- und dienstrechtlichen Fragen.
In diesem Seminar gewinnen Sie einen aktuellen Überblick und Praxistipps, wie man mit dem Thema Datenschutz in Bezug auf Verwaltungsbeschäftigte umgehen sollte.
Obwohl die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) schon seit dem 25. Mai 2018 in Kraft getreten ist, ist die Umsetzung in das nationale Recht noch nicht wirklich abgeschlossen. Das nationale Recht ist komplex und wird durch Rechtsprechung und Behördenpraxis weiter ausdifferenziert.
An dieser Schnittstelle widmen wir unsere ganze Aufmerksamkeit den Interpretationsfragen der DSGVO in Verbindung mit allen arbeits- und dienstrechtlichen Fragen.
In diesem Seminar gewinnen Sie einen aktuellen Überblick und Praxistipps, wie man mit dem Thema Datenschutz in Bezug auf Verwaltungsbeschäftigte umgehen sollte.
Die Gesetzesbindung der Verwaltung gilt auch beim Einsatz von IT-Systemen. In diesem Seminar lernen Sie die prinzipielle Funktionsweise von Angriffserkennungs- und Verhinderungssystemen sowie die relevanten Anforderungen des NDIG an deren Einsatz kennen. Sie werden in die Lage versetzt, den Einsatz dieser Systeme im Einklang mit dem NDIG zu gestalten und sicherzustellen.
In diesem Seminar lernen Sie aktuelle Anforderungen an die Informationssicherheit kennen. In Kenntnis der rechtlichen Anforderungen können Sie die richtigen strategischen Entscheidungen für die Umsetzung von Standards und den Einsatz von Technologien treffen. So sorgen Sie dafür, dass Ihre Organisation langfristig resilient gegen Cyberangriffe bleibt und Ransomware, die Ihre gesamte Verwaltung über Monate lähmen kann, keinen Erfolg hat.
Bereits seit dem 1. Januar 2022 sind Vermieter verpflichtet, den Mietern monatlich(!) den Verbrauch an Raumwärme und für Warmwasser mitzuteilen – auch im Hochsommer! Und ab dem 1. Dezember 2022 müssen neu eingebaute Erfassungsgeräte „smart-meter-fähig“ sein.
Darüber hinaus müssen die nach wie vor zahlreich verwendeten Verdunster bis
Ende 2026 gegen "smart-meter-fähige“ Geräte ausgetauscht sein.
Diese Problematik betrifft nicht nur die Vermietung von Wohnraum, sondern auch gewerbliche Mietverhältnisse, wozu z.B. die Vermietung von Räumen an freie KiTa-Träger zählt!
Darüber hinaus müssen die nach wie vor zahlreich verwendeten Verdunster bis
Ende 2026 gegen "smart-meter-fähige“ Geräte ausgetauscht sein.
Diese Problematik betrifft nicht nur die Vermietung von Wohnraum, sondern auch gewerbliche Mietverhältnisse, wozu z.B. die Vermietung von Räumen an freie KiTa-Träger zählt!
Die sogenannte Flüchtlingskrise, Corona-Pandemie, Inflation und Energiekrise: Der Alltag in der Kommunalpolitik ist mittlerweile geprägt von Ereignissen, die zwar nicht auf kommunaler Ebene beeinflusst und entschieden werden, durch die aber der Handlungsspielraum der Kommunalpolitik empfindlich eingeschränkt wird.
Hier ist, insbesondere für die Ebene der BürgermeisterInnen und Verwaltungsvorstände, das Ausloten von Handlungsspielräumen gefragt. Nur so kann in unsicheren Zeiten das Vertrauen der BürgerInnen in die Handlungsfähigkeit „ihrer“ Verwaltung bewahrt werden!
Hier ist, insbesondere für die Ebene der BürgermeisterInnen und Verwaltungsvorstände, das Ausloten von Handlungsspielräumen gefragt. Nur so kann in unsicheren Zeiten das Vertrauen der BürgerInnen in die Handlungsfähigkeit „ihrer“ Verwaltung bewahrt werden!
Seit dem Sommer 2021 gilt in Niedersachsen das neue Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (NKiTaG), aber die gewünschten Verbesserungen sind im Personalbereich nicht eingetreten. Vor allem für den neuen gesetzlichen Personalschlüssel fehlen nach wie vor Erzieherinnen und Erzieher. Dieses Seminar informiert über die Änderungen des Personaleinsatzes aufgrund der geänderten gesetzlichen Regelungen; zudem werden die finanziellen Auswirkungen für die Kita-Träger näher dargestellt.
Kaum ein Rechtsgebiet hat in den vergangenen Jahren einen Bedeutungszuwachs und Dynamik erfahren wie das europäische Beihilfenrecht. Denn immer, wenn öffentliche Gelder einem Projekt ausschließlich zukommen sollen, ist an das Beihilfenrecht zu denken. Das Seminar vermittelt Grundlagenwissen ebenso wie wertvolle Hinweise und Erläuterungen für die Praxis!
In Gemeinden, die als Erholungsgebiete oder Kurorte anerkannt sind und der Erholung und Entspannung dienen, ist es möglich, eine Kur- und/oder Fremdenverkehrsabgabe zu erheben. Mit den Einnahmen werden die Einrichtungen finanziert, die zu Kur- und Erholungszwecken dienen. Die Kalkulation dieser Abgaben stellt die Kommunen vor große Herausforderungen.
Das Thema Betreiberverantwortung ist seit einigen Jahren angesichts verheerender Unglücke in Gebäuden (z. B. Einsturz Eissporthalle Bad Reichenhall, Flughafenbrand Düsseldorf, Legionellenprobleme) vermehrt in den Fokus gerückt und gewinnt im Gebäudemanagement weiter an Bedeutung.
In diesem Seminar steht die Vorstellung der neuen Richtlinie GEFMA 190 (German facility management association) aus dem Jahr 2022 im Mittelpunkt.
In diesem Seminar steht die Vorstellung der neuen Richtlinie GEFMA 190 (German facility management association) aus dem Jahr 2022 im Mittelpunkt.
Ziel dieses Praxisseminars ist es, den TeilnehmerInnen durch Übungen ein in sich stimmiges und verknüpftes Kalkulationsmodell zu erstellen. Dieses kann im Nachgang selbstständig auf die individuellen Anforderungen und gebührenerhebenden Einrichtungen (Straßenreinigung und Winterdienst, Feuerwehr, Kurabgaben, etc.) angepasst werden.
Ein strukturiertes Forderungsmanagement dient der fortlaufenden Sicherung der Zahlungsansprüche und somit dem Werterhalt von Forderungen, um die stetige Liquidität einer Kommune zu gewährleisten. In diesem Kompaktseminar werden Ansätze aufgezeigt, wie die vorhandenen Prozesse in der Verwaltung analysiert und optimiert werden können.
Investitionen und wirtschaftliche Betätigung spielen in Kommunen eine zentrale Bedeutung bei der langfristigen Sicherung der Aufgabenerfüllung.
Aktuell werden jedoch die Folgekosten kommunaler Investitionen oftmals falsch oder gar nicht betrachtet, was eigentlich gegen die jeweilige Haushaltsordnung verstößt. Ebenso sind Wirtschaftlichkeitsanalysen erforderlich, wenn Kommunen sich wirtschaftlich betätigen.
Aktuell werden jedoch die Folgekosten kommunaler Investitionen oftmals falsch oder gar nicht betrachtet, was eigentlich gegen die jeweilige Haushaltsordnung verstößt. Ebenso sind Wirtschaftlichkeitsanalysen erforderlich, wenn Kommunen sich wirtschaftlich betätigen.
Bei der Festlegung von KiTa-Gebühren müssen auch die Personalkosten mit einfließen. Doch wie erfasst man diese? Welche dürfen berücksichtigt werden? Dieses Kompaktseminar gibt Ihnen Antworten auf derlei Fragen!
Die Verpflegung mit Frühstück, Mittagessen und einer Nachmittagsversorgung ist bei vielen Trägern von Kindertagesstätten unterschiedlich organisiert. Die Varianten rei-chen vom Groß-Caterer über den Mittagstisch der Dorf-Gaststätte bis hin zur eigenen Küche. Manche Träger haben mehrere Anbieter und Verfahren (Warmlieferung vs. Cook and Chill) und andere bekommen nur einen Lebensmittelkorb für das Frühstück.
Kommunen können sowohl in der Rolle des Vermieters als auch des Mieters von Wohn- oder Gewerberäumen sein. So gilt es also Betriebskosten einerseits wirksam zu vereinbaren und abzurechnen, sie andererseits prüfen zu können. Das ist ein komplexes Unterfangen, das zudem ständigen Neuerungen unterliegt.
Neben der Vermittlung von Grundlagen weist das Seminar auf Fallstricke und neueste Entwicklungen hin. Es ist ausdrücklich auch für EinsteigerInnen in die Materie geeignet!
Neben der Vermittlung von Grundlagen weist das Seminar auf Fallstricke und neueste Entwicklungen hin. Es ist ausdrücklich auch für EinsteigerInnen in die Materie geeignet!
In diesem Seminar werden die verschiedenen, kommunalrechtlichen Möglichkeiten, Sitzungen per Videokonferenz durchzuführen, dargestellt.
Bereits vor der Corona-Pandemie und dem Krieg in der Ukraine litten viele Kommunen unter finanziellen strukturellen Problemen und Defiziten. Die dauernden Krisen haben das verstärkt. Welche Handlungsoptionen haben Kommunen unter diesen Rahmenbedingungen? Das Seminar gibt einen Überblick über bestehende Möglichkeiten unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und gibt Hinweise für kommunale EntscheidungsträgerInnen.
Öffentliche Gebäude wie Bürgerhäuser, Dorfgemeinschaftshäuser und Sporthallen gehören zur „Grundausstattung“ einer jeden Kommune. Für ihre Nutzung müssen, bzw. können Gebühren erhoben werden – was jedoch wegen der oft unterschiedlichen Rahmenbedingungen nicht ganz einfach ist. In diesem Seminar bekommen Sie Anleitungen und praktische Lösungen, um Gebühren rechtskonform zu berechnen.
Die Anforderungen an die IT-Systeme und IT-MitarbeiterInnen in der Verwaltung werden kontinuierlich größer. Unter anderem durch das Online-Zugangs-Gesetz (OZG) und HomeOffice, dessen Nutzung exponentiell gestiegen ist.
In diesem Seminar lernen Sie, warum es wichtig ist, nicht nur die technische Seite zu betrachten, sondern das IT-Team als Service-Dienstleister innerhalb der Kommunalverwaltung zu sehen. Sie lernen Herangehensweisen und Erfahrungen kennen, um die internen Kunden effektiv mit IT-Services zu unterstützen.
In diesem Seminar lernen Sie, warum es wichtig ist, nicht nur die technische Seite zu betrachten, sondern das IT-Team als Service-Dienstleister innerhalb der Kommunalverwaltung zu sehen. Sie lernen Herangehensweisen und Erfahrungen kennen, um die internen Kunden effektiv mit IT-Services zu unterstützen.
Die „grundsätzliche“ Basis für die Eingruppierung Tarifbeschäftigter ist der TVöD in der seit 2017 gültigen Fassung. Das macht die Eingruppierung von neuen MitarbeiterInnen, die zuvor nicht im öffentlichen Dienst tätig waren, mitunter schwierig.
Wie lässt sich der Rahmen des TVöD „kreativ“ nutzen?
Wie lässt sich der Rahmen des TVöD „kreativ“ nutzen?
In diesem Seminar werden die rechtlichen Grundlagen kommunaler Fraktionen – insbesondere § 57 NKomVG – kompakt dargestellt.
Zur Verbesserung der Haushaltssituation haben kommunale Benutzungsgebühren eine große Bedeutung, da diese zuverlässig und nachhaltig die Ertragslage verbessern können. Dennoch wird die erforderliche Neukalkulation nach dem NKAG häufig vernachlässigt. Erhalten Sie einen Überblick zu Chancen und Gestaltungsmöglichkeiten kommunaler Benutzungsgebühren um Ihre Haushaltssituation zu verbessern.
Angesichts der hohen Energiepreise haben vereinzelt schon erste Kindertagesstätten in Deutschland geschlossen – zumindest vorübergehend in den Wintermonaten. Die Betriebskosten waren zu hoch und vom Träger nicht mehr zu finanzieren.
Sollte sich die Versorgungssicherheit von Einrichtungen problematisch entwickeln und verstärkt von Einschränkungen der Strom- oder Gasversorgung betroffen sein, könnte es zu weitreichenderen Einschränkungen der Kindertagesbetreuung aufgrund des teilweisen (vorübergehenden) Ausfalls der Energieversorgung kommen.
Sollte sich die Versorgungssicherheit von Einrichtungen problematisch entwickeln und verstärkt von Einschränkungen der Strom- oder Gasversorgung betroffen sein, könnte es zu weitreichenderen Einschränkungen der Kindertagesbetreuung aufgrund des teilweisen (vorübergehenden) Ausfalls der Energieversorgung kommen.
Der Fachkräftemangel in Deutschland führt dazu, dass in vielen Bereichen Versorgungsengpässe drohen. Das betrifft auch Dienstleistungen, die für das tägliche Leben essentiell sind, z.B. Installationstätigkeiten. Oft haben die Stadtwerke das nötige Knowhow und die Kapazitäten diesen Mangel aufzufangen. Dabei können sie im Sinne des Klimaschutzes auf innovative, effiziente und umweltfreundliche Technologien setzen. Angesichts der Energie-, Gas- und Klimakrise ist zudem ein Ausbau der regenerativen Energieversorgung – bspw. durch Photovoltaikanlagen – zwingend erforderlich. Hier eröffnet sich die für die Kommunen die Chance, Treiber der Energiewende zu werden. Aber dürfen sie das auch?
PV-Module auf denkmalgeschützten Häusern oder Windenergieanlagen in der Umgebung von Schlössern, Kirchen oder gar alten Windmühlen? Nicht selten gerät der notwendige Ausbau der Erneuerbaren Energien in Konflikt mit Belangen des Denkmalschutzes. Der Niedersächsische Gesetzgeber hat im Sommer 2022 darauf reagiert und im Rahmen der Klimaschutzgesetzgebung das Niedersächsische Denkmalschutzgesetz an mehreren Stellen novelliert. Damit soll der Ausbau der Erneuerbaren Energien erleichtert und beschleunigt werden. Im Seminar sollen erste Erfahrungen zum neuen Gesetz und seine praktische Anwendung besprochen und ausgetauscht werden.
Das Zuwendungsrecht ist fester Bestandteil des Verwaltungshandelns. Die öffentliche Hand ist zur Verwirklichung ihrer Interessen immer öfter auf die Einbindung von Stellen außerhalb der Verwaltung angewiesen. Ob es um die Förderung teurer Projekte geht oder nur darum, Anreizwirkungen zu setzen, Zuwendungen - also freiwillige finanzielle Leistungen an Dritte - machen mittlerweile einen Großteil der Staatsaugaben aus.
Kommunen können im Bereich des Zuwendungsrechts nicht nur selbst Förderprogramme aufsetzen und Mittel vergeben: oftmals stehen sie als Teil der mittelbaren Staatsverwaltung auf der Seite des Antragstellers und Fördermittelnehmers. Das Seminar bietet praxisnahe Hinweise zur rechtssicheren Antragstellung und Verwendung der Fördermittel.
Die Nutzung von Dienstwagen als auch die Abrechnung von Reisekosten stellt sich für viele Bedienstete im öffentlichen Dienst als Nebensächlichkeit dar. Die Vielzahl an einzelnen Reisekostenpositionen wie zusätzliche Sonderkonstellationen wie z.B. die Verbindung von Dienst- und Privatreisen lassen Unstimmigkeiten entstehen. Eine „gelebte Praxis“ verführt oft dazu, dass sich Fehlannahmen verstetigen. Gleiches gilt auch bei den SachbearbeiterInnen von Reisekostenanträgen. Nachlässigkeiten können im schlimmsten Fall zu dienst- und disziplinarrechtlichen Folgen führen; bei fehlerhaften Angaben sind sogar strafrechtliche Aspekte zu befürchten.
Die (kommunalen) BeamtInnen stehen vor großen beruflichen Herausforderungen: Nicht nur die rechtlichen Anforderungen an die fachlichen Entscheidungen steigen, Spielräume werden immer enger. Auch das dienstliche und außerdienstliche Verhalten wird an Problemstellen von Dienstpflichten eingegrenzt (Arbeitskonflikte und sexuelle Belästigung, außerdienstliche Äußerungen bei Facebook & Co.). Damit das Vertrauen in das Berufsbeamtentum nicht leidet, muss das Disziplinarrecht als Korrektiv eingesetzt werden und die BeamtInnen zu einer anforderungsgerechten Dienstleistung anhalten.
Maßnahmen an Eisenbahnkreuzungen betreffen Bahnübergänge sowie Eisenbahn- und Straßenüberführungen. Während sich für die Änderung von Bahnübergängen die Kostenverteilung unmittelbar aus dem Eisenbahnkreuzungsgesetz ergibt, müssen bei der Änderung von Überführungen mitunter aufwendige Berechnungen und Überlegungen angestellt werden. Welche Rahmenbedingungen dafür gelten und welche Rechtsprechung zu beachten ist, soll in diesem Seminar betrachtet werden, das sich nur der Änderung von Überführungen widmet.
Die Eingruppierungsregelungen für Beamte unterscheiden sich hinsichtlich der Eingruppierungsvoraussetzungen erheblich von den maßgebenden Tätigkeitsmerkmalen für Angestellte. Hinzu kommt, dass es für die Beamten keinen Anspruch auf eine Beförderung gibt.
Grundlage für eine sachgerechte Eingruppierung der BeamtInnen ist das allgemein anerkannte analytische Bewertungsmodell der KGSt. Auch bei den Beamten stellt eine aktuelle Eingruppierung ein wichtiges Wertschätzungssignal gegenüber den MitarbeiterInnen dar. Aktuelle Arbeitsplatzbeschreibungen und -bewertungen können mit dazu beitragen, neues Personal zu gewinnen und vorhandenes zu halten, sowie Organisationsdefizite zu vermeiden.
Grundlage für eine sachgerechte Eingruppierung der BeamtInnen ist das allgemein anerkannte analytische Bewertungsmodell der KGSt. Auch bei den Beamten stellt eine aktuelle Eingruppierung ein wichtiges Wertschätzungssignal gegenüber den MitarbeiterInnen dar. Aktuelle Arbeitsplatzbeschreibungen und -bewertungen können mit dazu beitragen, neues Personal zu gewinnen und vorhandenes zu halten, sowie Organisationsdefizite zu vermeiden.
Da gegenwärtig die Betriebskosten vor allem Privat-Haushalte ganz erheblich belasten, rechnen die meisten Wohn- aber auch Gewerbemieter zunehmend mit spitzem Bleistift. Ob die die öffentliche Hand die Mietkosten trägt oder ob die Kommune selbst vermietet: Hier kann der kleinste Fehler beim Mietabschluss rasch ins Geld gehen.
Zur Bewältigung dieser Herausforderung wird in diesem Seminar gerade für Neueinsteiger das alltäglich wichtigste Grundlagenwissen vermittelt.
Zur Bewältigung dieser Herausforderung wird in diesem Seminar gerade für Neueinsteiger das alltäglich wichtigste Grundlagenwissen vermittelt.
Eine der wichtigsten Einnahmequellen für Kommunen sind die Gebühren. Die Gebühren können die Kommunen aber nicht willkürlich festlegen. Vielmehr hat der Gesetzgeber dafür entsprechende Regelungen vorgesehen. Die Erfolgsquote von Betroffenen im Rechtsschutzverfahren ist hoch, auch wenn dazu bereits viele Rechtsprechungen existieren.
Dieses Seminar vermittelt die aktuelle Rechtslage zum Neuabschluss von Trinkwasser-Konzessionsverträgen und gibt wertvolle Tipps zu Vertragsgestaltung und Vergabeverfahren.
Die „grundsätzliche“ Basis für die Eingruppierung Tarifbeschäftigter ist der TVöD in der seit 2017 gültigen Fassung. Das macht die Eingruppierung von neuen MitarbeiterInnen, die zuvor nicht im öffentlichen Dienst tätig waren, mitunter schwierig. Das gilt insbesondere auch für sog. „VerwaltungsexotInnen“, also MitarbeiterInnen, die über für die Verwaltung gänzlich außergewöhnliche Ausbildungen verfügen.
Das Seminar vermittelt Ihnen ein tiefgreifendes Verständnis für die Bilanzposten, wie Forderungen, Rückstellungen und Rechnungsabgrenzungsposten, damit die Buchungen in Zukunft effizient und fachgerecht durchgeführt werden können.
Der Jahresabschluss ist Bestandteil des Haushaltskreislaufes und das zentrale Rechnungslegungsinstrument. Die Jahresabschlussarbeiten zeitnah und effizient zu erledigen, ist „neben“ dem täglichen Arbeitspensum eine Herausforderung. Eine optimierte Gestaltung der Jahresabschlussarbeten leistet daher einen wertvollen Beitrag für einen zeitnahen Abschluss und stellt sicher, dass alle erforderlichen Zuarbeiten fristgerecht erfolgen.
Dieses Seminar wird Personen angeboten, die ein Amt als BürgermeisterIn oder als WahlbeamtIn anstreben. Die Themenpalette reicht von den Anspruchsvoraussetzungen, dem Beginn evtl. Versorgungsansprüche, weiter über den Versorgungsausgleich bis hin zu Möglichkeiten und Grenzen des späteren Hinzuverdienens.
Je komplexer die Herausforderung, desto leichter löst man sie gemeinsam. So oder ähnlich ließen sich die Vorteile interkommunaler Zusammenarbeit beschreiben. In Niedersachsen arbeiten Kommunen nicht nur in den hergebrachten Formen – Zweckverband, Anstalt des öffentlichen Rechts oder GmbH – regelmäßig Hand in Hand. Durch kommunale Kooperation können strukturelle Probleme gemeinsam adressiert, finanzielle und personelle Ressourcen effizient eingesetzt und schlanke Strukturen für die Aufgabenerfüllung geschaffen werden. Den gesetzlichen Rahmen dafür bildet neben dem NKomVG vor allem das Niedersächsische Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (NKomZG). Es soll im Seminar in seinen aktuellen Entwicklungen besprochen werden.
Investitionen stellen für die kommunale Politik häufig die beste Möglichkeit dar, ihren Einfluss auf die Entwicklung der Städte und Gemeinden auszuüben. Entsprechend lang sind die Wunschlisten für Investitionen und übersteigen oft die finanziellen Möglichkeiten der Kommunen. In der Folge entfacht sich großer Streit über die Reihenfolge der Berücksichtigung einzelner Maßnahmen zwischen Politik und Verwaltung.
In diesem Seminar wird das Recht von Ratsmitgliedern zur Akteneinsicht gemäß § 58 Abs. 4 NKomVG dargestellt.
In diesem Seminar wird das Recht der Samtgemeinden sowie der Mitgliedsgemeinden im Sinne des §§ 97 ff. NKomVG dargestellt.
Das seit Anfang 2023 gültige Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz stellt hohe Anforderungen. Doch ganz genau weiß kaum jemand, was zu beachten ist. Sicher ist aber, dass es die Kommunen unmittelbar betrifft; sei es als Mieter oder Vermieter. Denn ab Januar 2024 müssen die Kohlendioxidkosten in der Heizkostenabrechnung konkret ausgewiesen werden! Unterbleibt das, kann der Mieter seine gesamten Heizkosten pauschal um 3 Prozent kürzen!
Immer wieder gibt es mit Bauunternehmen Auseinandersetzungen über die Vergütung. Ob es um Nachforderungen des Unternehmers geht oder den Umgang mit Mängeln – das Vertragsverhältnis bietet manche Fallstricke.
Wie stellt man sicher, dass nur die wirklich berechtigten Forderungen des Unternehmers bezahlt werden?
Wie stellt man sicher, dass nur die wirklich berechtigten Forderungen des Unternehmers bezahlt werden?
Den Städten und Gemeinden kommt für das Gelingen der Wärmewende eine entscheidende Rolle zu. Die strategischen Entscheidungen, die Auswirkungen für alle EinwohnerInnen haben werden, sind vor Ort zu treffen. Dies gilt u. a. für die Frage, wie die Wärmeversorgung organisiert wird und welche Infrastruktur dazu notwendig ist. Wie muss die Vorbereitung aussehen, wie kann sie mit den BürgerInnen und Unternehmen diskutiert, beschlossen und anschließend umgesetzt werden.
Investitionen sind im kommunalen Bereich von enormer Bedeutung. Mit ihnen wird die Zukunft öffentlicher Leistungserbringung wesentlich gestaltet! Doch nicht alle Investitionen sind wirtschaftlich sinnvoll. In den Haushaltsordnungen wird in diesem Zusammenhang bestimmt, dass vor einer Investition ein Vergleich von Alternativen unter Abschätzung der Folgekosten vorgenommen werden soll.
Wie können die Abläufe rund um die Finanzeneffizienter und sicherer gestaltet werden? Eine Baustelle ist dabei das Thema der elektronischen Rechnung. Beginnend beim elektronischen Rechnungseingang über die optimale Gestaltung des Rechnungslaufs und die elektronische Anordnung bis hin zu einer revisionssicheren Ablage.
Beschaffungsvorhaben unterliegen besonderen gesetzlichen Anforderungen. So ist z.B. regelmäßig ein Nachweis der Wirtschaftlichkeit des geplanten Vorhabens zu führen. Dies ist nicht nur für die Diskussion in den entscheidenden politischen Gremien wichtig, sondern auch gegenüber den verschiedenen Aufsichtsbehörden.
Gemeinden können Gäste- und/oder Tourismusabgaben bzw. -beiträge erheben, um ihre touristischen Einrichtungen, touristischen ÖPNV und Marketingkosten zu finanzieren. In diesem Seminar stehen die neuesten Entwicklungen im Mittelpunkt, ohne dass die Grundlagen zu den Gäste- oder Kurabgaben und Tourismusbeiträgen aus dem Blick geraten.
Investitionen stellen für die kommunale Politik die wichtigste Möglichkeit dar, ihren Einfluss auf die Entwicklung der Stadt und Gemeinde auszuüben. Entsprechend lang sind die Wunschlisten für Investitionen, die oft die finanziellen Möglichkeiten übersteigen.
Die Steigerung oder auch nur die Aufrechterhaltung ihrer Leistungsfähigkeit stellt für viele Kommunen eine große Herausforderung dar. Um dieses Ziel zu erreichen, werden Controllinginstrumente eingesetzt, mit denen Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit ihres Handelns erfasst und beurteilt werden kann. Doch welche Instrumente sind dafür sinnvoll? Bei welchen dieser Instrumente stehen Erhebungsaufwand in akzeptablem Verhältnis zum Erkenntnisgewinn?
Investitionen stellen für die kommunale Politik häufig die beste Möglichkeit dar, ihren Einfluss auf die Entwicklung der Städte und Gemeinden auszuüben. Entsprechend lang sind die Wunschlisten für Investitionen und übersteigen oft die finanziellen Möglichkeiten der Kommunen. In der Folge entfacht sich großer Streit über die Reihenfolge der Berücksichtigung einzelner Maßnahmen zwischen Politik und Verwaltung.
Mit der Einführung der Doppik gewann die Verrechnung von Vorleistungen zwischen den Produkten eines Haushaltes an Bedeutung. In der Praxis stellt sich in Anbetracht knapper Ressourcen die Frage, wie diese Anforderung mit geringem Aufwand erfüllt werden kann. Das Seminar stellt den TeilnehmerInnen die „Abkürzungen“ bei der Umsetzung der ILV vor, indem die Vereinfachungsmöglichkeiten der internen Leistungsverrechnung erläutert werden.
Deutschland strebt die Treibhausgasneutralität bis 2045 an. Bereits bis zum Jahr 2030 sollen die Emissionen um 65 Prozent gegenüber 1990 verringert werden. Dabei spielt der Bausektor, insbesondere die "graue Energie" im Zusammenhang mit der Produktion der Baustoffe und Bauteile eine besondere Rolle. Welche Anforderungen dabei im Planungs- und Beschaffungsprozess zu beachten sind, welche Möglichkeiten und Tools öffentlichen Auftraggebern für eine nachhaltige Beschaffung bereite heute schon zur Verfügung stehen und wie eine möglichst „klimaneutrale“ Umsetzung in der Praxis erfolgen kann, ist vielfach noch unklar.
In diesem Seminar wird den TeilnehmerInnen aufgezeigt, wie der Fokus auf CO2-Emissionen und klimaneutrale Aspekte bei der Vergabe von Bauleistungen in jeder Phase des Vergabeverfahrens umgesetzt werden kann.
In diesem Seminar wird den TeilnehmerInnen aufgezeigt, wie der Fokus auf CO2-Emissionen und klimaneutrale Aspekte bei der Vergabe von Bauleistungen in jeder Phase des Vergabeverfahrens umgesetzt werden kann.
In diesem Seminar soll das Mitwirkungsverbot nach § 41 NKomVG dargestellt werden. Ratsmitglieder dürfen nicht an allen Debatten und/oder Abstimmungen der Vertretung teilnehmen. Was hat der Gesetzgeber gewollt und wie ist die aktuelle Situation?
In diesem Seminar werden die Ansprüche von Ratsmitgliedern aus § 54 Abs. 2 NKomVG dargestellt. Die Norm ist kompliziert und wirft eine Reihe von Fragen auf. Die sich aus der Vorschrift ergebenden Ansprüche richten sich gegen die Arbeitgeber oder den Dienstherren. Allerdings sind die Kommunalverwaltungen bei den Fragen der Anspruchsvoraussetzungen und des Verdienstausfalls regelmäßig beratend gefordert.
In diesem Seminar werden schwerpunktmäßig die rechtlichen Voraussetzungen und die aktuellen Probleme zum Bürgerbegehren und Bürgerentscheid vermittelt. Darüber hinaus werden weitere Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung dargestellt.
Ein geordnetes Verwaltungsverfahren stellt gerade in Kommunen mit ihren vielfältigen Aufgabenfeldern eine Herausforderung dar – besonders auch dann, wenn ein Vorgang in einen Prozess vor dem Verwaltungsgericht mündet. Zwar kommt es – glücklicherweise – selten zum Verwaltungsprozess. Doch führt gerade das dazu, dass es keine Routine gibt und Unsicherheiten groß sind.
Es ist daher sinnvoll, die formalen Grundlagen und Rahmenbedingungen des Verwaltungsverfahrens intensiv kennenlernen, und zwar unabhängig von der jeweiligen fachlichen Zuständigkeit.
Es ist daher sinnvoll, die formalen Grundlagen und Rahmenbedingungen des Verwaltungsverfahrens intensiv kennenlernen, und zwar unabhängig von der jeweiligen fachlichen Zuständigkeit.
Im Zusammenspiel zwischen kommunalen Organen ist manchmal unklar, welches Organ eigentlich zuständig ist. Dabei handelt es sich nicht nur um eine (kommunal)rechtliche Frage. Denn entsprechende Diskussionen werden an der „Konfliktlinie“ zwischen Rat und Verwaltung geführt.
Dieses Seminar vermittelt die Grundlagen auch unter Betrachtung von praktischen Fallkonstellationen.
Dieses Seminar vermittelt die Grundlagen auch unter Betrachtung von praktischen Fallkonstellationen.
Kaum Rechtsgebiet hat in den vergangenen Jahren einen solchen Bedeutungszuwachs und Dynamik erfahren wie das europäische Beihilfenrecht. Denn immer, wenn öffentliche Gelder einem Projekt ausschließlich zukommen sollen, ist an das Beihilfenrecht zu denken. Dieses Seminar vermittelt einen Überblick und vermittelt Grundlagenwissen.
Kaum ein Rechtsgebiet hat in den vergangenen Jahren einen Bedeutungszuwachs und Dynamik erfahren wie das europäische Beihilfenrecht. Denn immer, wenn öffentliche Gelder einem Projekt ausschließlich zukommen sollen, ist an das Beihilfenrecht zu denken. In diesem Seminar erhalten Sie wertvolle Hinweise und Erläuterungen für die Praxis!
Das „Gesetz zur Steigerung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land und von Freiflächen-Photovoltaikanlagen sowie zur Änderung raumordnungsrechtlicher Vorschriften“ wird voraussichtlich im 1. Quartal 2024 beschlossen werden.
In diesem Seminar geht es um die Umsetzung der bundesgesetzlichen Vorgaben des WindBG (Gesetz zur Festlegung von Flächenbedarfen für Windenergieanlagen an Land) in Niedersachsen, zum anderen um die Schaffung eines Beteiligungsgesetzes für Niedersachsen.
In diesem Seminar geht es um die Umsetzung der bundesgesetzlichen Vorgaben des WindBG (Gesetz zur Festlegung von Flächenbedarfen für Windenergieanlagen an Land) in Niedersachsen, zum anderen um die Schaffung eines Beteiligungsgesetzes für Niedersachsen.
Der Neubau von Schulen, Kitas, Sporthallen, Rathäusern, Feuerwachen und kommunalen Bauten hat nach wie vor Hochkonjunktur. Vielen Kommunen fehlt es aber an personellen Ressourcen und Kapazitäten, diese Projekte neben ihren Verwaltungsaufgaben zu stemmen.
Das Seminar zeigt auf, welche Alternativen der Beschaffung es im Vergleich zur konventionellen Umsetzung gibt.
Das Seminar zeigt auf, welche Alternativen der Beschaffung es im Vergleich zur konventionellen Umsetzung gibt.
Abgaben werden normalerweise mittels Bescheid erhoben. Anders als bei staatlichen Abgaben, wie z.B. Steuern, gibt es bei Kommunalabgaben die Möglichkeit, die Abgaben über einen Ablösevertrag zu erheben. Dies kann ein rechtssicherer Weg sein, der in aller Regel seltener streitanfällig ist.
Die Erhebung von Abgaben ist bei den BürgerInnen unbeliebt. Zumeist besteht aber dennoch die Einsicht, dass die Erhebung von Abgaben zur Finanzierung des Gemeinwesens erforderlich ist. Nicht selten wird diese grundsätzliche Bereitschaft der Bürger aber allein deshalb auf eine harte Probe gestellt, wenn ohne konkrete Anhörung ein Bescheid erlassen wird, der eine Fälligkeit der vollen Abgaben innerhalb eines Monats vorsieht.
Das Seminar zeigt auf, wie diesem Problem durch die Erhebung von Vorausleistungen begegnet werden kann.
Das Seminar zeigt auf, wie diesem Problem durch die Erhebung von Vorausleistungen begegnet werden kann.
Die Erhebung von Abgaben ist bei den Bürgern unbeliebt. Zumeist besteht aber dennoch die grundsätzliche Einsicht, dass die Erhebung von Abgaben zur Finanzierung des Gemeinwesens erforderlich ist. Nicht selten wird diese grundsätzliche Bereitschaft der Bürger aber allein deshalb auf eine harte Probe gestellt, wenn ohne konkrete Anhörung ein Bescheid erlassen wird, der eine Fälligkeit der vollen Abgaben innerhalb eines Monats vorsieht.
Das Seminar geht auf Abschnittsbildungs- und Kostenspaltungsbeschlüsse ein, die aus Sicht des Bürgers oft besser nachvollziehbar sind.
Das Seminar geht auf Abschnittsbildungs- und Kostenspaltungsbeschlüsse ein, die aus Sicht des Bürgers oft besser nachvollziehbar sind.
„Hiermit rügen wir das Vergabeverfahren“ oder „Bis zur Entscheidung der Vergabekammer darf der Zuschlag nicht erteilt werden“, so oder ähnlich lauten Sätze, wenn sich die Vergabekammer in einem Vergabeverfahren zu Wort meldet.
Was heißt das für den kommunalen Auftraggeber? Was ist jetzt zu tun, bzw., was darf nicht geschehen? Diese und weitere Fragen werden im Seminar aufgegriffen.
Was heißt das für den kommunalen Auftraggeber? Was ist jetzt zu tun, bzw., was darf nicht geschehen? Diese und weitere Fragen werden im Seminar aufgegriffen.
Wenn die örtlichen kommunalpolitischen Akteure immer wieder „aneinandergeraten“, kann daraus durchaus eine Kommunalverfassungsstreitigkeit werden.
Doch: worum geht es dabei überhaupt? Wer ist klagebefugt? Welcher Rechtsweg ist gegeben? Welche Rolle spielt dabei die Verwaltung? In diesem Seminar werden diese Fragen erörtert.
Doch: worum geht es dabei überhaupt? Wer ist klagebefugt? Welcher Rechtsweg ist gegeben? Welche Rolle spielt dabei die Verwaltung? In diesem Seminar werden diese Fragen erörtert.
Der Nachhaltigkeitsgedanke spielt eine immer größere Rolle im kommunalen Umfeld, sowohl in den Verwaltungen als auch den politischen Gremien.
Das schlägt sich auch bei Beschaffungsvorhaben – egal welchen Umfangs – und damit in Vergabeverfahren nieder. Welche Nachhaltigkeitsaspekte spielen in der Beschaffung eine Rolle? Wie können diese rechtskonform in einem Vergabeverfahren berücksichtigt werden? Diese und weitere Fragen werden in diesem Seminar aufgegriffen.
Das schlägt sich auch bei Beschaffungsvorhaben – egal welchen Umfangs – und damit in Vergabeverfahren nieder. Welche Nachhaltigkeitsaspekte spielen in der Beschaffung eine Rolle? Wie können diese rechtskonform in einem Vergabeverfahren berücksichtigt werden? Diese und weitere Fragen werden in diesem Seminar aufgegriffen.
Rahmenverträge sind bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen als auch im Bereich der Bauleistungen ein bewährtes Instrument, um der Kommune den Aufwand wiederholter Beschaffungen und Ausschreibungen zu ersparen und anfallende Kosten für Leistungen bereits im Vorfeld abschätzen zu können.
Die jeweiligen Vergabeordnungen bleiben oft recht vage, was die Ausgestaltung derartiger Rahmenvereinbarungen angeht. In diesem Seminar erhalten die TeilnehmerInnen eine praxisorientierte Hilfestellung.
Die jeweiligen Vergabeordnungen bleiben oft recht vage, was die Ausgestaltung derartiger Rahmenvereinbarungen angeht. In diesem Seminar erhalten die TeilnehmerInnen eine praxisorientierte Hilfestellung.
Gem. § 191 Abs. 1 Satz 1 Abgabenordnung - AO - kann durch Haftungsbescheid in Anspruch genommen werden, wer für eine (fremde) Steuer haftet. Häufiger Anwendungsfall ist die Inanspruchnahme (ehem.) Geschäftsführer für die Gewerbesteuerschulden einer Gesellschaft.
Ziel des Seminars ist es, MitarbeiterInnen der Verwaltung die rechtlichen Grundlagen für den Erlass von Haftungsbescheiden zu vermitteln, bzw. diese zu vertiefen.
Ziel des Seminars ist es, MitarbeiterInnen der Verwaltung die rechtlichen Grundlagen für den Erlass von Haftungsbescheiden zu vermitteln, bzw. diese zu vertiefen.
Reinigungsdienstleistungen haben in den Kommunen aufgrund der Vielzahl an öffentlichen Gebäuden einen großen Umfang. So weit die Reinigung nicht ausschließlich mit eigenem Personal durchgeführt wird, müssen externe Dienstleister dafür gewonnen werden. Damit sind aufwändige Vergabeverfahren verbunden, meist oberhalb der sog. Schwellenwerte.
Das Vollstreckungswesen wird in vielen Verwaltung als vermeintlich „marginales Beiwerk“ stiefmütterlich behandelt. Dabei kann es um viel Geld gehen, aber u.U. sogar um straf- oder haftungsrechtliche Konsequenzen bei der Nicht-Einbringung ausstehender Forderungen!
Dieses Seminar vermittelt die Wichtigkeit der Forderungseinbringung und wie man sie effektiv organisieren kann.
Dieses Seminar vermittelt die Wichtigkeit der Forderungseinbringung und wie man sie effektiv organisieren kann.
Nicht nur im Rahmen von konsolidierten Gesamtabschlüssen wird das Zusammenspiel des Konzerns „Kommune“ deutlich. Im Rahmen eines gut aufgestellten Beteiligungsmanagements ergeben sich für die Kommune nicht nur Spielräume, sondern auch Möglichkeiten in Zeiten knapper finanzieller Ressourcen Themenfelder zu erschließen, ohne den kommunalen Haushalt zu belasten.
Der Jahresabschluss ist Bestandteil des Haushaltskreislaufes und das zentrale Rechnungslegungsinstrument. Die „neben“ dem täglichen Arbeitspensum zu bewältigen, ist eine Herausforderung!
In diesem Seminar erhalten die TeilnehmerInnen das Rüstzeug, um die Jahresabschlussarbeiten, die Forderungsbewertung und die Rückstellungsbildung zeitgerecht und effizient zu erledigen.
Ziel ist es einen rechtssicheren Jahresabschluss selbstständig aufstellen zu können.
In diesem Seminar erhalten die TeilnehmerInnen das Rüstzeug, um die Jahresabschlussarbeiten, die Forderungsbewertung und die Rückstellungsbildung zeitgerecht und effizient zu erledigen.
Ziel ist es einen rechtssicheren Jahresabschluss selbstständig aufstellen zu können.
Die Besteuerung der öffentlichen Hand hat in den letzten Jahren nicht zuletzt durch die Änderung des Umsatzsteuerrechtes an Bedeutung gewonnen. Dabei hat es so manches „Hin und Her“ gegeben; zuletzt wurde die Frist für das optionale Wahlrecht zur Einführung der Umsatzsteuer im Rahmen des Jahressteuergesetzes erneut verschoben.
In diesem Seminar geht es darum, einen aktuellen Überblick zu dieser Thematik zu vermitteln.
In diesem Seminar geht es darum, einen aktuellen Überblick zu dieser Thematik zu vermitteln.
Die Verpflichtung auch in öffentlichen und kommunalen Haushalten die Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes zu beachten und umzusetzen, hat Auswirkungen auf die Rechnungsstellung von ausgehenden Rechnungen.
Das Seminar vermittelt den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ein tiefgreifendes Verständnis für die kommunale Buchführung mit all ihren Bestandteilen und teilweise komplizierten Sachverhalten. Damit Buchungen effizient und fachgerecht ausgeführt werden können.
Die Unterbringung von Flüchtlingen und Obdachlosen stellt die Kommunen vor erheblichen Herausforderungen. Zum einen müssen schnell verfügbare Kapazitäten geschaffen werden, zum anderen belasten die Unterkünfte den kommunalen Haushalt. Denn meist sind für die neu geschaffenen Kapazitäten keine Gebührenkalkulationen vorhanden. Dies belastet den Haushalt. Um die Kostenentwicklung im Blick zu halten und um den rechtlichen Anforderungen zu genügen, sollten die Gebühren für die Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte regelmäßig kalkuliert werden.
Neben den Steuern und Beiträgen machen die Gebühren innerhalb der Erträge des kommunalen Haushalts einen beträchtlichen Anteil aus. Damit die Verwaltungen weiterhin kostendeckend arbeiten und höhere Gebührenerträge generieren können, bedarf es einer regelmäßigen Berechnung und Überprüfung der Abgaben.
In diesem Seminar erhalten die TeilnehmerInnen einen Überblick, „wie es geht“.
In diesem Seminar erhalten die TeilnehmerInnen einen Überblick, „wie es geht“.
Die gesetzlichen Grundlagen von Haushaltsplanung und -vollzug sowie die erforderlichen Arbeiten und die zu erstellenden Dokumente sind in der Regel bekannt. Dennoch gelingt es oft nicht, Haushaltssatzung und Haushaltsplan rechtzeitig zu verabschieden. Die Ursachen dafür sind vielfältig. Abhilfe kann eine angepasste und optimierte Gestaltung der Haushaltsplanung schaffen.
Wie das funktionieren kann, zeigt Ihnen dieses Seminar.
Wie das funktionieren kann, zeigt Ihnen dieses Seminar.
Sie dachten die E-Rechnung ist für Sie abgehakt? Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmer die E-Rechnung im B2B-Bereich nutzen. Dies bedeutet für die Kommunen, dass sie alle Rechnungen von Lieferanten nur noch als E-Rechnung entgegennehmen dürfen. Ebenso dürfen Rechnungen an Unternehmer nur noch als E-Rechnung versandt werden.
„Tax Compliance“ ist für uns in den Kommunen wenn nicht ein „Fremdwort“, so doch zumindest eine ungewohnte Materie. Das Hin und Her um die Umsatzsteuerpflicht für öffentliche Haushalte tut ihr Übriges dazu. Dabei bietet ein TCMS viele Vorteile, denn damit haben die Kommunen alle steuerlichen Aspekte im Blick. Das schützt auch und gerade vor bösen Überraschungen, bis hin zu strafrechtlichen Konsequenzen(!), und kann sogar Geld sparen.
Nach § 162 Abgabenordnung i.V.m. § 11 Abs. 1 Nr. 4 b) NKAG haben Kommunen Besteuerungsgrundlagen zu schätzen, soweit sie diese nicht ermitteln oder berechnen können.
Anhand eines umfangreichen Praxisbeispiels (Haftungsbescheid für Spielgerätesteuer wg. Abgabenhinterziehung) wird in diesem Seminar die Schätzung von Besteuerungsgrundlagen nach § 162 AO erläutert.
Anhand eines umfangreichen Praxisbeispiels (Haftungsbescheid für Spielgerätesteuer wg. Abgabenhinterziehung) wird in diesem Seminar die Schätzung von Besteuerungsgrundlagen nach § 162 AO erläutert.
Das Seminar nimmt die gemeindlichen Vorkaufsrechte nach dem BauGB in den Blick und geht den formellen und materiellen Voraussetzungen ihrer Ausübung nach. Neben den baurechtlichen Vorgaben werden auch die kommunalrechtlichen Anforderungen besprochen.
Das Seminar stellt die rechtlichen Anforderungen an die Aufhebung von Zuwendungsbescheiden nach den §§ 48, 14 VwVfG dar. Dabei werden sowohl die tatbestandlichen Voraussetzungen in den Blick genommen als auch die Rechtsfolgen wie Erstattung und Verzinsung besprochen. Ausführungen zum verfahrensrechtlichen und prozessualen Umgang – wie die typischen Klagekonstellationen oder Vergleichsschlüsse – runden das Seminar ab.
Für die Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 ist die Transformation der Wärmeversorgung in Deutschland von herausragender Bedeutung.
Mit der kommunalen Wärmeplanung (kWP) hat der Bund im Gebäudeenergiegesetz ein strategisches Planungswerkzeug entwickelt, welches durch entsprechende Landesgesetzgebungen (vgl. Niedersächsisches Klimagesetz) zur Pflichtaufgabe nahezu aller Kommunen in Deutschland wird.
Das Seminar vermittelt einen Überblick über die gesetzlichen Grundlagen zur kWP sowie deren grundsätzlichen Ablauf. Dabei werden insbesondere Aspekte der Vorbereitung und Begleitung der kWP durch die Kommune und die Akteursbeteiligung betrachtet.
Mit der kommunalen Wärmeplanung (kWP) hat der Bund im Gebäudeenergiegesetz ein strategisches Planungswerkzeug entwickelt, welches durch entsprechende Landesgesetzgebungen (vgl. Niedersächsisches Klimagesetz) zur Pflichtaufgabe nahezu aller Kommunen in Deutschland wird.
Das Seminar vermittelt einen Überblick über die gesetzlichen Grundlagen zur kWP sowie deren grundsätzlichen Ablauf. Dabei werden insbesondere Aspekte der Vorbereitung und Begleitung der kWP durch die Kommune und die Akteursbeteiligung betrachtet.
Das Seminar gibt anhand des praktischen Beispiels der Samtgemeinde Nenndorf Impulse, wie ein Brandschutzplan erarbeitet und seine Umsetzung gelingen kann. Wie können strukturelle Veränderungen der örtlichen Feuerwehr gemeinsam(!) von Verwaltung, Politik und Ortskommandos auf Augenhöhe erreicht werden?
Was tun, wenn die kommunale Abwasserleitung über ein Privatgrundstück verläuft? Diese Frage stellt sich nicht nur, wenn Leitungen neu verlegt werden sollen. Manchmal „tauchen“ Uraltleitungen, die niemand (mehr) kannte wieder auf; auch dann gilt es Lösungen zu finden!
Die rechtlichen Rahmenbedingungen im Bauvertragsrecht entwickeln sich kontinuierlich weiter – nicht zuletzt durch wegweisende Entscheidungen der Oberlandesgerichte und des Bundesgerichtshofs. Für öffentliche Auftraggeber ist es unerlässlich, über die aktuellen Entwicklungen informiert zu sein, um rechtssicher agieren zu können und typische Konfliktfelder frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden.
Auch die Kommunen haben die Möglichkeit, sich direkt an Projekten der Energiewende zu beteiligen und finanziell zu profitieren!
Das Seminar vermittelt rechtliche Grundlagen, das erforderliche praktische Handwerkszeug sowie Ideen und Impulse, um Kommunen unmittelbar zu gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen sowie Konzernfinanzierungen im Bereich der erneuerbaren Energien zu befähigen.
Das Seminar vermittelt rechtliche Grundlagen, das erforderliche praktische Handwerkszeug sowie Ideen und Impulse, um Kommunen unmittelbar zu gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen sowie Konzernfinanzierungen im Bereich der erneuerbaren Energien zu befähigen.
Für MitarbeiterInnen, die „von außen“ in die Kommunalverwaltung kommen, sind haushaltsrechtliche Vorschriften oft ein „Buch mit sieben Siegeln“. Dennoch müssen sie damit arbeiten. Das Seminar verschafft QuereinsteigerInnen einen Überblick und vermittelt Grundlagen.
Zukunftsfähige, barrierefreie und inklusive Freiräume sind wertvolle Investitionen – doch wie lässt sich die Finanzierung sicherstellen? Fördermittel, Stiftungen und Sponsoren bieten zahlreiche Möglichkeiten. In Deutschland gibt es über 24.000 Stiftungen bürgerlichen Rechts – Tendenz steigend. Doch die richtige Förderquelle ist oft schwer zu finden. Die Antragstellung ist ebenso oft komplex und zeitintensiv. In diesem Seminar erfahren Sie, wie Sie geeignete Fördermittelgeber identifizieren, gezielt ansprechen, überzeugende Anträge stellen und worauf es im gesamten Prozess besonders ankommt.
In kleinen und mittleren Kommunen scheint oft der Aufwand für ein aktives Zins- und Schuldenmanagements zu groß. Außerdem reagieren Räte darauf häufig skeptisch.
Es gibt jedoch viele Gründe, die dafür sprechen, Kredite nicht „nur“ als klassisches Annuitätendarlehen aufzunehmen. Das Seminar vermittelt rechtliche Grundlagen und praxisnahe Handlungsempfehlungen für den Aufbau eines effektiven, kennzahlengestützten Zins- und Schuldenmanagements.
Es gibt jedoch viele Gründe, die dafür sprechen, Kredite nicht „nur“ als klassisches Annuitätendarlehen aufzunehmen. Das Seminar vermittelt rechtliche Grundlagen und praxisnahe Handlungsempfehlungen für den Aufbau eines effektiven, kennzahlengestützten Zins- und Schuldenmanagements.
In diesem Seminar wird den TeilnehmerInnen das Grundlagenwissen für die rechtssichere Vorbereitung und Durchführung der Kommunalwahlen 2026 vermittelt.
Es richtet sich sowohl an NeueinsteigerInnen im „Wahlgeschäft“ als auch an erfahrene WahlrechtlerInnen, die damit die Möglichkeit erhalten, ihr Wissen rechtzeitig vor der Kommunalwahl aufzufrischen.
Es richtet sich sowohl an NeueinsteigerInnen im „Wahlgeschäft“ als auch an erfahrene WahlrechtlerInnen, die damit die Möglichkeit erhalten, ihr Wissen rechtzeitig vor der Kommunalwahl aufzufrischen.
Die Rechtssetzung auf kommunaler Ebene erfolgt häufig auf der Grundlage von Satzungen. Sie betreffen fast alle Bereiche kommunalen Handelns. Im Verfahren gibt es einige Fallstricke, die man vermeiden sollte.
Das Seminar bietet Hilfestellung für alle, die neu in das Themengebiet „Besteuerung der öffentlichen Hand im Rahmen der Betriebe gewerblicher Art“ kommen, sich einen Überblick zu verschaffen; was kommt auf mich zu, worauf muss ich achten? Es dient aber auch der Auffrischung von vorhandenem Wissen.
Die Bedeutung von Fördermitteln für die Finanzierung von Maßnahmen und Investitionen nimmt in den Kommunen aufgrund der Finanzlage deutlich zu. Der Verwaltungsaufwand für die Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln ist nicht ohne eine professionelle Prozessorganisation zu bewältigen.
In diesem Seminar geht es um Verfahren und Abläufe bei der Einführung eines professionellen Fördermittelmanagements.
In diesem Seminar geht es um Verfahren und Abläufe bei der Einführung eines professionellen Fördermittelmanagements.
Die Kosten- und Leistungsrechnung übernimmt eine wesentliche Rolle im Rahmen der Planung, Steuerung und Kontrolle kommunalen Handelns. Die KLR im öffentlichen Sektor weist gegenüber der privatwirtschaftlichen KLR eine Vielzahl von Besonderheiten auf, die im breit gefächerten Leistungsspektrum der Kommune begründet ist.
Allein die Einführung der Doppik reicht für interne kostendeckende Auswertungen in der Praxis nicht aus. Den TeilnehmerInnen wird das Instrument der internen Leistungsverrechnung vorgestellt. Zudem werden auch vereinfachte Verfahren zur Ermittlung und Darstellung der Internen Leistungsverrechnung (ILV) erläutert. Fallbeispiele und Übungen sollen veranschaulichen, wie z. B. mit dem Bauhof als Vorleistungserbringer für die Endprodukte (z. B. Öffentl. Grün, Straßenreinigung usw.) umgegangen werden sollte.
Die andauernde Finanznot vieler Kommunen erfordert immer häufiger die ständige Aufstellung von Haushaltssicherungskonzepten. Trotzdem gelingt es in der Mehrzahl der Fälle nicht die anvisierten Konsolidierungserfolge zu erzielen, wofür es eine Vielzahl von Gründen gibt. Einer davon ist auch die Unsicherheit darüber, wie genau eine Kommune nachhaltig ihre Finanzen ordnen kann.
In diesem Seminar erhalten Sie praxisbezogene Beispiele für Strategien und Maßnahmen zur Erreichung eines Haushaltsausgleichs.
In diesem Seminar erhalten Sie praxisbezogene Beispiele für Strategien und Maßnahmen zur Erreichung eines Haushaltsausgleichs.
Die größten Investitionsvolumina in Kommunen binden Bauvorhaben. Zwar werden Entscheidungen für oder gegen Bauinvestitionen meist vom politischen Willen begründet, dennoch sind die wirtschaftlichen Aspekte von enormer Bedeutung. Gleichzeitig verlangen Rechtsaufsichtsbehörden von Kommunen immer mehr die Durchführung von Wirtschaftlichkeitsberechnungen – im Zuge des Investitionspaketes des Bundes werden die Anforderungen eher steigen! Ferner können auch in diesem Bereich erhebliche Einsparpotenziale durch entsprechende Investitionsrechnungen erzielt werden.
In diesem zweiteiligen Seminar lernen Sie Grundlagen und die praktische Anwendung anhand konkreter Praxisbeispiele kennen.
In diesem zweiteiligen Seminar lernen Sie Grundlagen und die praktische Anwendung anhand konkreter Praxisbeispiele kennen.
Die Finanzlage der Kommunen wird dramatisch schlechter, inzwischen sogar bundesweit. Was kann man tun, um den Haushalt zu konsolidieren? In diesem Seminar geht es nicht nur darum, den Aufsichtsbehörden das verpflichtende Haushaltssicherungskonzept (HSK) vorzulegen.
Das Seminar zeigt vielmehr auf, wie die Haushaltskonsolidierung als strategisches Gestaltungsprojekt organisiert werden kann und mit wirksamen Methoden die Zukunftsfähigkeit der Kommune bewahrt.
Das Seminar zeigt vielmehr auf, wie die Haushaltskonsolidierung als strategisches Gestaltungsprojekt organisiert werden kann und mit wirksamen Methoden die Zukunftsfähigkeit der Kommune bewahrt.
Welche (neuen) rechtlichen Herausforderungen entstehen, wenn bereits vor der Wahl über die Zulassung von BewerberInnen – etwa unter dem Gesichtspunkt der Verfassungstreue – entschieden werden muss? Die anstehende Veränderung des niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) sieht eine solche Prüfung durch die kommunalen Wahlausschüsse – unterstützt durch die Kommunalaufsichtsbehörde – künftig vor.
Und was passiert später, nach dem Wahltermin, wenn die Wahl angefochten wird?
Gerade im Umfeld knapper Ergebnisse und wachsender Sensibilität für Wahlfehler gewinnt das Wahlprüfungsverfahren an praktischer Bedeutung – auch in Niedersachsen.
Doch wann führt ein Fehler tatsächlich zur Ungültigkeit der Wahl? Und warum scheitern die meisten Anfechtungen an der Frage der Mandatsrelevanz?
Und was passiert später, nach dem Wahltermin, wenn die Wahl angefochten wird?
Gerade im Umfeld knapper Ergebnisse und wachsender Sensibilität für Wahlfehler gewinnt das Wahlprüfungsverfahren an praktischer Bedeutung – auch in Niedersachsen.
Doch wann führt ein Fehler tatsächlich zur Ungültigkeit der Wahl? Und warum scheitern die meisten Anfechtungen an der Frage der Mandatsrelevanz?